Was tun, wenn die Betriebserlaubnis fehlt?

Eine Beschaffung einer Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis ist seit der Auflösung des Fahrzeugherstellers Simson nicht mehr möglich.

Wer keine Betriebserlaubnis für seine Simson mehr hat, kann sich an das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg wenden. Um die sogenannten KBA-Papiere zu bekommen, müssen die Fahrgestellnummer, der Fahrzeugtyp und das Baujahr angegeben sowie ein Eigentumsnachweis angefügt werden.

Eine andere Möglichkeit ist eine Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) bei der jeweiligen Dekra- oder TÜV-Prüfstelle zu beantragen. Das Fahrzeug muss dazu dort vorgestellt werden. Man erhält ein Gutachten von der prüfenden Stelle, welches man der Zulassungsstelle vorlegen muss. Dort wird auf dem Gutachten nach § 18, Absatz 5 der StVZO " Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt. Dann darf das Fahrzeug mit der entsprechenden Versicherung wieder in den Verkehr gebracht werden.

Fehlende Betriebserlaubnis bei Reimport

Wer kennt es nicht? Papiere beim KBA abgelehnt wegen evtl. Exportmodell. Dabei ist eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auch bei Reimporten möglich.

Das KBA geht vom Auslieferungszustand des Mopeds aus. Nun ist die Problematik, dass die Exporte ins Ausland andere technische Voraussetzungen als die Simsons in der DDR. Beispiele dafür sind fehlende Blinker und eine fehlende Hupe. Das KBA geht davon aus, dass die Simson immer noch in dem Zustand ist, wie sie in den Export gegangen ist. Deshalb stellt sie die Betriebserlaubnis nicht aus. Daher ist es bei Reimporten zwingend erforderlich, sie auf den technischen Stand der "DDR-Mopeds" umzurüsten und eine Einzelabnahme für das Fahrzeug bei Dekra oder TÜV zu machen. Mit dieser Bescheinigung geht man dann, wie oben bereits beschrieben, zur Zulassungsstelle.